TÜV-Ökostrom Siegel
Die Körperschaften des TÜV Rheinland, Süd und Nord haben jeweils verschiedene Kriterien zur Zertifizierung erarbeitet.
Das Ökostrom Siegel des TÜV Rheinland garantiert 100% Strom aus erneuerbaren Energien, davon können bis zu 50% aus umweltfreundlicher KWK stammen, wobei das Alter der Anlagen keine Rolle spielt. Der Ankauf von RECS Zertifikaten ist zugelassen. Nicht erlaubt ist die doppelte Vermarktung des regenerativen Stroms, wie z.B. die zusätzliche Förderung durch die Einspeisevergütung nach dem EEG, dafür ist eine Direktvermarktung möglich.
Für die Stromversorger muss mit ihrem Angebot und der Unternehmensausrichtung die Förderung der erneuerbaren Energien ein wesentliches Ziel sein und die zusätzlichen Einnahmen müssen zur Förderung von neuen regenerativen Anlagen eingesetzt werden, die aber nicht weiter spezifiziert werden.
Somit sind die Basiskriterien des TÜV Rheinland als sehr niedrig einzustufen.
Das Siegel des TÜV Süd bietet mit seiner Unterteilung in die Zertifikate EE01 und EE02 eine qualitative Unterscheidung. Es wird bei beiden eine Produktion zu 100% aus regenerativen Anlagen bescheinigt. Bei beiden Prüfsiegeln muss ein Anteil des Aufpreises für Ökostrom (mindestens 2/3) in den Ausbau erneuerbarer Energien fließen.
Das EE01-Siegel verlangt, dass 30% des Stroms aus Anlagen stammt, die nicht älter als 3 Jahre sind. Die Kriterien für den EE02-Tarif fordern eine zeitgleiche Produktion und Lieferung im Viertelstunden– maximal Einstundentakt. Dadurch wird eine Versorgungssicherheit durch atomare oder fossile Kraftwerke hinfällig.
Der TÜV Nord zertifiziert seit Ende 2011 nach seinen eigenen Kriterien und vergibt das Siegel „Geprüfter Ökostrom“ nach TÜV NORD CERT. Zusätzlich zu den Basiskriterien gelten Anforderungen an das Anlagenalter. So muss mindestens ein Drittel des Stroms aus Anlagen stammen, die jünger als sechs Jahre sind. Zur Förderung des Ausbaus von regenerativen Quellen muss ein fester Betrag pro kWh, 0,25 ct, in den Anlagenneubau investiert werden.
Des weiteren bescheinigt der TÜV Nord Ökostromanbietern, dass keine Verflechtungen mit großen Stromkonzernen und damit der Atom– und Kohlestromerzeugung bestehen.
ok-Power
Die Vergabe des Ökostrom Label erfolgt durch den gemeinnützige Verein EnergieVision, hinter dem die Verbraucherzentrale NRW, das Öko-Institut Freiburg und der WWF stehen. Neben dem Ziel zur größeren Transparenz auf dem Ökostrommarkt beizutragen, steht das Anliegen solche Angebote mit dem Label hervorzuheben, die einen zusätzlichen Nutzen für die Umwelt haben.
Die Zertifizierungskriterien werden laufend den aktuellen Bedingungen angepasst. ok-power fordert von den Ökostromanbietern einen gezielten Zubau von Neuanlagen, bei dem auch ökologische Belange berücksichtigt werden müssen. Eine Doppeltförderung, zusätzlich zum EEG, wird auch hier ausgeschlossen.
Zertifiziert wird nach drei verschiedenen Modellen:
Händlermodell
Der Anbieter liefert Ökostrom aus erneuerbaren Energien oder bis zu maximal 50% aus KWK-Anlagen. Diese dürfen zu einem Drittel nicht älter als sechs Jahre sein und zu einem weiteren Drittel ein Alter zwischen 6 und 12 Jahren haben. So wird sichergestellt, dass nach und nach der Anteil des konventionell erzeugten Stroms zurückgedrängt wird. Nach diesem Modell erfolgen die meisten Angebote zertifiziert.
Fondsmodell
Der Ökostromanbieter beliefert seine Kunden mit Strom aus erneuerbaren Energien oder bis zu 50% mit Strom aus umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Ein fester Betrag des Strompreises fließt in einen Fond für den Ausbau weiterer Anlagen der erneuerbaren Energieerzeugung. Dabei wird bei diesem Modell nicht das Stromangebot, sondern die sinnvolle Verwendung der Fördermittel überprüft und zertifiziert. Förderfähig sind ausschließlich Anlagen, die nach dem EEG ihren Strom ins Netz einspeisen, mit der EEG-Vergütung allein aber keine Wirtschaftlichkeit erreichen.
Initiierungsmodell
Hierbei muss der Stromanbieter selbst die Ausweitung der regenerativen Stromerzeugungsquellen fördern und einen Anteil von 50 bis 60% des Strombezugs eines Neukunden selbst initiieren. Damit kann der Stromversorger die Bedeutung der Förderung der erneuerbaren Energien in der Unternehmenspolitik nach außen darstellen. Hier wird die Ausweitung des Ökostromangebots direkt an den Anlagenausbau gekoppelt.
Die Geschäftspolitik der einzelnen Anbieter wird in den ersten beiden Modellen nicht weiter berücksichtigt. Dies ist ein Kritikpunkt am ok-power-Label, denn etliche Stromangebote großer Energieversorger tragen das Label. Der zulässige Einsatz von RECS-Zertifikaten wird ebenfalls kritisch gesehen.
Grüner Strom Label (GSL)
Ziel des gleichnamigen Vereins ist die Förderung der Marktdurchdringung von den erneuerbaren Energien und KWK-Strom. Zertifiziert werden solche Stromprodukte, bei denen ein fester Betrag je kWh in den Ausbau der regenerativen Energien fließt. Für den Endkunden sind dies konkret mindestens 1ct/kWh, die allerdings bei Großkunden bis auf mindestens 0,2ct/kWh absinken.
Fiktive Stromlieferungen durch den Nachweis von Zertifikaten wird hier nicht anerkannt.
Das Label wird in den Kategorien Gold und Silber vergeben. Das Gold-Label erhalten nur Produkte, die 100% regenerativen Strom liefern und bestimmte ökologische Gesichtspunkte erfüllen. Zusätzlich muss die Förderung vollständig in den Ausbau bestimmter Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien fließen. Die genauen Kriterien für die Auswahl werden vorgegeben.
Für das Silber-Label wird der KWK-Strom mit einbezogen. Es erhalten die Produkte, die maximal 50 % KWK-Strom liefern, die Förderung kann dabei zu je 50 % in Ausbauprojekte der regenerativen Anlagen und KWK-Anlagen fließen. Bei einer weiteren Variante muss die Förderung komplett in Anlagen der erneuerbaren Energien investiert werden, wenn der KWK-Stromanteil des Produktes über 50 % liegt.
Die Förderung fließt beim GSL in Projekte, die mit der EEG-Förderung alleine nicht wirtschaftlich wären. Allerdings werden somit überwiegend vom Anbieter regionale Projekte unterstützt und die Dezentralisierung der Stromproduktion ausgebaut.